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  • 01.08.2005 | Mittelbare Grundstücksschenkung

    Umwandlung eines Darlehens

    Sagt der Schenker den für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag erst nach Abschluss des Kaufvertrags zu, scheidet eine mittelbare Grundstücksschenkung aus (BFH 2.2.05, II R 31/03, Abruf Nr. 051815).

     

    Sachverhalt

    Der Kläger erhielt von seiner Mutter darlehensweise einen Betrag von 100.000 DM überwiesen, den er abredegemäß zur Finanzierung des Erwerbs eines Miteigentumsanteils an einer Eigentumswohnung verwendete. Diesen Miteigentumsanteil kaufte er durch notariellen Vertrag vom Juli 1995.  

     

    Im August 1995 – nach Zahlung des Kaufpreises – stellte der Notar den Antrag auf Eigentumsumschreibung im August 1995. Im September 1995 vereinbarte der Kläger mit seiner Mutter die Umwandlung des Darlehens in eine Schenkung, welche zweckgebunden zum Erwerb der Eigentumswohnung sei. Das FA behandelte die Darlehensumwandlung als Geldschenkung. 

     

    Entscheidungsgründe

    Erhält der Grundstückskäufer die Mittel für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks zunächst lediglich als Darlehen und verzichtet der Darlehensgeber erst später auf die Rückzahlung, ist eine mittelbare Grundstücksschenkung nur gegeben, wenn 

    • der Darlehensgeber die Umwandlung des Darlehens in eine Schenkung vor dem Grundstückserwerb zusagt und
    • vor Bezahlung des Kaufpreises tatsächlich auch vornimmt.