01.01.2006 | Mittelbare Grundstücksschenkung
Zinsloses Darlehen
Bei einem zinslosen Darlehen ist Gegenstand der Zuwendung die unentgeltliche Gewährung des Rechts, das als Darlehen überlassene Kapital zu nutzen. Soll das Darlehen nach dem Willen des Darlehensgebers der Finanzierung eines Grundstückskaufs dienen, scheidet im Hinblick auf den eingeräumten Nutzungsvorteil eine mittelbare Grundstücksschenkung aus, weil dem Darlehensnehmer die Vorteile hieraus regelmäßig erst nach der Zahlung des Kaufpreises zufließen und diese deshalb nicht mehr mittelbarer Teil des bereits abgeschlossenen Grundstückserwerbs sein können (BFH 29.6.05, II R 52/03, Abruf Nr. 052834 ). |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Die Klägerin erhielt von ihren Schwiegereltern für die Anschaffung eines Grundstücks darlehensweise 400.000 DM. Die Rückzahlung des unverzinslichen Darlehens sollte „zu gegebener Zeit“ erfolgen. Kurze Zeit später kaufte die Klägerin zusammen mit ihrem Ehemann dieses Grundstück, wobei die Klägerin zu 1/3 Miteigentum erlangte. Das FA wollte den Vorgang nicht als eine mittelbare Grundstücksschenkung anerkennen.
Klage und Revision hatten keinen Erfolg. Gegenstand der Zuwendung an die Klägerin sei nämlich nicht ein dem Darlehen entsprechender Anteil an dem erworbenen Grundstück, sondern die in der Gewährung des zinslosen Darlehens liegende Kapitalnutzungsmöglichkeit. Eine durch die Hingabe des Darlehenskapitals vermittelte Zuwendung an dem Grundstück scheide mangels Entreicherung bei den Darlehensgebern aus. Denn ein Darlehensnehmer habe die Verpflichtung, das zur Verfügung gestellte Darlehen bei Fälligkeit zurückzuerstatten (§ 488 BGB).
Praxishinweise
Bei einer unentgeltlichen Darlehensgewährung fließen die Vorteile aus der unentgeltlichen Kapitalnutzungsmöglichkeit erst nach der Zahlung des Kaufpreises zu, so dass eine mittelbare Grundstücksschenkung ausscheidet. Eine Hingabe von Geld zum Erwerb eines Grundstücks im Rahmen einer – steuerlich regelmäßig vorteilhaften – Grundstücksschenkung liegt vielmehr dann vor, wenn der Beschenkte nicht über das ihm übergebene Geld, sondern (erst) über das Grundstück frei verfügen kann.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig