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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Mittelbare Grunstücksschenkung

    Geldschenkung, wenn nach Fertigstellung noch Mittel übrigbleiben

    | Werden ein Grundstück und Geld unter der Bedingung übertragen, mit dem Geld auf dem Grundstück ein Betriebsgebäude zu errichten, und verbleibt nach Fertigstellung ein Überschuss, liegt neben einer mittelbaren Grundstücksschenkung eine Geldschenkung in Höhe des Überschusses vor. Vollzogen ist die Schenkung einheitlich bei Bezugsfertigkeit des Gebäudes (FG Münster 17.8.00, 3 K 4284/97, Rev BFH II R 75/00, EFG 00, 1261). |