01.06.1994 · Fachbeitrag · Musterfall
Das Zweistufenmodell für die vorweggenommene Erbfolge des noch aktiven Unternehmers: Übertragung unter..
| Unternehmer D, 57 Jahre, verheiratet mit E, 53 Jahre, Gütertrennung, drei Kinder, F 27 Jahre, G 25 Jahre und H 24 Jahre. F ist seit 3 Jahren im Unternehmen des Vaters, einer (Ein-Mann)GmbH & Co KG verantwortlich tätig. G und H sind im Endstadium einer Berufsausbildung und nicht am Unternehmen interessiert. D wird von der Diskussion um die Einheitswerte beunruhigt, fühlt sich aber noch viel zu jung, um sich schon jetzt von der Firma zu trennen. Er möchte jedoch keine Fehler machen. D's Altersversorgung und die seiner Frau sind nicht so hoch, daß auf Erträge des Unternehmens verzichtet werden könnte. Der Junior drängt auf Abschluß eines Erbvertrages, um sicherzugehen, daß er eines Tages die Firma erbt und nicht mit seinen Geschwistern teilen muß. Hinreichend Privatvermögen zur "gerechten" Abfindung der Geschwister ist nicht vorhanden. Die wertvollen Betriebsgrundstücke sind im Sonderbetriebsvermögen des D. Der seinerzeit nach Mustervorlage entwickelte Gesellschaftsvertrag enthält für den Fall des Todes eine einfache Nachfolgeklausel. |
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