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  • · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge

    Mit dem Unternehmertestament optimal vorsorgen und die Nachfolge frühzeitig regeln

    von RA und Notar a. D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg

    | Die Regelung der Unternehmensnachfolge in einer Verfügung von Todes wegen kommt in der Praxis nicht selten vor. Sie ist teilweise geprägt durch den Umstand, dass die in Betracht kommenden Nachfolger noch minderjährig und daher zu einer Übernahme der unternehmerischen Verantwortung noch nicht in der Lage sind. Anhand eines typischen Musterfalls werden die bei einer testamentarischen Unternehmensnachfolgeregelung regelmäßig auftretenden Probleme erörtert und gezeigt, wie diese in der Praxis bewältigt werden können. |

    1. Sachverhalt

    Unternehmer U ist in erster Ehe mit F verheiratet. Beide Ehepartner sind deutsche Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Sie haben drei minderjährige Kinder. Für den Fall der Scheidung ist der gesetzliche Güterstand der Ehepartner dergestalt modifiziert, dass die Unternehmensbeteiligung aus der Berechnung des Zugewinnausgleichs ausgeschlossen ist. U hat eine Mehrheitsbeteiligung an einem Familienunternehmen, das in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrieben wird. Er ist zudem einer der Geschäftsführer. Die Minderheitsbeteiligung gehört einem zweiten Familienstamm.

     

    Nach dem Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG dürfen nur Abkömmlinge als Erben des jeweiligen Gesellschafters in die Gesellschafterposition nachfolgen. Des Weiteren gestattet der Gesellschaftsvertrag die Bestellung eines Nießbrauchs an dem Gesellschaftsanteil sowie die Anordnung der Testamentsvollstreckung.