01.07.1994 · Fachbeitrag · Musterfall
Vorweggenommene Erbfolge: Auf die Reihenfolge kommt es an! Umwandlung des Einzelunternehmens auf eine GmbH und..
| Werbefachmann G ist 60 Jahre alt, verheiratet und hat drei Kinder. Der Sohn B im Alter von 30 Jahren ist bereits als Angestellter im väterlichen Betrieb tätig. Der Sohn C, 28 Jahre, hat einen völlig anderen Beruf gewählt und die Tochter D, 25 Jahre, könnte als gelernte Fotografin durchaus Interesse an der väterlichen Firma entwickeln. Der Einheitswert des Betriebsvermögens beträgt 1.000.000 DM. Der durchschnittliche Steuerbilanzgewinn liegt bei 1.000.000 DM. G schwankt zwischen einer vorweggenommenen und testamentarischer Erbfolge. In beiden Fällen hält er es für notwendig, das bisherige Einzelunternehmen zunächst in eine GmbH umzuwandeln, weil die Haftungsrisiken immer größer werden. Bei vorweggenommener Erbfolge soll B, der den Betrieb vollständig auf EDV umgestellt hat, die Hälfte der GmbH-Anteile erhalten. Für den Todesfall sollen die Anteile an der neu errichteten GmbH über Teilungsanordnungen je zur Hälfte an B und C fallen. |
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