01.05.2004 · Fachbeitrag · Nacherbenanspruch
Verfügungsbeschränkung für Vorerben-Konto
| 1. Der - von den Beschränkungen der Verfügungsbefugnis befreite - Vorerbe veräußerte ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück. Er ließ den Kaufpreis einem Konto gutschreiben, das vom Vorerben sowohl vor als auch nach der Gutschrift für nicht mit dem Erbfall in Zusammenhang stehende Rechtsgeschäfte genutzt wurde. Nach Eintritt des Nacherbfalls verlangte der Nacherbe, dass Verfügungen des Vorerben oder seiner Erben über das Konto so lange unterbleiben, bis geklärt sei, in welchem Umfang das Guthaben zum Nachlass gehöre. 2. Diesen Anspruch kann der Nacherbe im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen. Dabei muss in diesem Verfahren nicht der gesamte Kontenverlauf dargestellt und nachvollzogen werden; es genügt, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Kaufpreis für das veräußerte Grundstück dem vom Vorerben genutzten Girokonto gutgebracht worden ist. (OLG Bremen 6.11.03, 2 U 69/03, Abruf-Nr. 041009) |
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