01.10.2004 · Fachbeitrag · Nacherbfall
Die ideelle Hälfte
| Vereinigen sich die Bruchteile eines Erbbaurechts in der Hand eines Inhabers, ist die Teilungsversteigerung zulässig, wenn ein Bruchteil dem Inhaber als Vorerben zusteht (BGH 16.7.04, IXa ZB 330/03, Abruf-Nr. 042257). |
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