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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Nachlass im Ausland

    Anrechnung ausländischer ErbSt

    | Eine trotz Anrechnung der ausländischen Steuer eintretende höhere Steuerbelastung beim Erwerb in- und ausländischen Vermögens ist nicht gemeinschaftswidrig. Die unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe für Grundstücke (§§ 31, 9 BewG einerseits und § 142 BewG andererseits) sind hinsichtlich der Kapitalverkehrsfreiheit durch den Steuervorbehalt des Art. 58 Abs. 1 EGV gedeckt (BFH 5.5.04, II R 33/02, NV, Abruf-Nr. 042428). |