01.05.2003 · Fachbeitrag · Nachlassverbindlichkeit
Ausgleich von Steuerzahlungen durch den anderen Ehegatten
| Wurden bei zusammenveranlagten Eheleuten die von beiden geschuldeten Einkommensteuern stets nur von einem Ehegatten gezahlt, ist auf den beiderseitigen Willen zu schließen, von einem internen Gesamtschuldnerausgleich abzusehen. Der zahlende Ehegatte kann, wenn er keine Vereinbarung über einen internen Gesamtschuldnerausgleich nachweisen kann, nach dem Tod seines Partners grundsätzlich keine Ausgleichsansprüche als Nachlassverbindlichkeiten geltend machen (BFH 15.1.03, II R 23/01, n.v.). (Abruf-Nr. 030535) |
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