01.09.2001 · Fachbeitrag · Nachlassverbindlichkeiten
Anerkennung einer mündlichen Auflage
| § 41 AO (unwirksame Rechtsgeschäfte) gilt auch bei mündlichen Auflagen gemäß § 2193 BGB. Diese wirken bei einem Erwerb infolge der Auszahlung einer Lebensversicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG) erwerbsmindernd (FG München 18.12.00, 4 K 4163/97, rkr., EFG 01, 641). (Abruf-Nr. 011023) |
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