01.04.1997 · Fachbeitrag · Neues Erbschaftsteuergesetz
Freibetrag und verminderter Wertansatz gemäß § 13a ErbStG
| Eine der wesentlichen Änderungen des JStG 1997 betrifft die Steuerbefreiung für begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13a ErbStG. Der neue § 13a ErbStG tritt an die Stelle des bereits mit dem Standortsicherungsgesetzes vom 13.9.93 (BGBl I, 1569; BStBl I, 774) zum 1.1.94 eingeführten und bereits durch das JStG 1996 (BGBl I, 1250; BStBl I, 438) geänderten § 13 Abs. 2a ErbStG. Der folgende Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen gegenüber der alten Rechtslage dar. |
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