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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Gestaltungsbedarf im Hinblick auf Eingehung und Auflösung

    | Die nichteheliche Lebensgemeinschaft (neLG) hat inzwischen ihren festen Platz neben den „eingetragenen“ Formen des Zusammenlebens. Sie ist nach allgemeiner Ansicht nicht mehr sittenwidrig und steht vielfach an Dauerhaftigkeit der Ehe in nichts nach. Häufig ist sie Grundlage einer „klassischen“ Familie. Hieraus ergibt sich aber ein gravierendes Problem, das vor allem von jungen Paaren/Familien nicht gesehen wird: Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist als rechtliches Institut nicht gesetzlich verankert. Im Notfall kann daher nicht auf ein stimmiges gesetzliches Regelwerk zurückgegriffen werden, das einen Mindestausgleich im Hinblick auf Vermögens- und Versorgungsinteressen gewährleistet. Dies gilt auch im Hinblick auf das Erbrecht. Der Beitrag geht daher auf den Handlungsbedarf und Gestaltungsmöglichkeiten ein. |