01.08.2003 · Fachbeitrag · Nießbrauch
Zuwendungsnießbrauch am GmbH- Anteil
| Die Bestellung eines (Zuwendungs- )Nießbrauchs am GmbH- Anteil kann mit steuerlicher Wirkung nur anerkannt werden, wenn dem Nießbraucher neben dem Gewinnbezugsrecht zumindest auch wesentliche Mitverwaltungsrechte, wie z.B. das Stimmrecht des Gesellschafters, übertragen werden. Dies gilt auch für den Nießbrauch an stimmrechtslosen Anteilen. |
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