01.07.2002 · Fachbeitrag · Nießbrauchsvorbehalt
Vorzeitiger unentgeltlicher Nießbrauchsverzicht
| Der spätere vorzeitige und unentgeltliche Nießbrauchsverzicht erzeugt keine neue Besteuerung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, sondern nur die Fälligstellung der nach § 25 ErbStG gestundeten Steuer (FG Hamburg 10.10.01, III 71/01, Rev. BFH II R 65/01, EFG 02, 285). (Abruf-Nr. 020715) |
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