01.04.2001 · Fachbeitrag · Nutzungsvorbehalt
Späterer Verzicht auf Nießbrauchsrecht
| Der unentgeltliche Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht ist steuerpflichtig, wenn die Nutzung zuvor bei der Grundstücksschenkung nur durch eine zinslose Stundung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG beim Beschenkten berücksichtigt wurde bzw. die gestundete Steuer nach § 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG abgelöst wurde (FG München 3.11.00, 4 V 2977/00, rkr., EFG 01, 147, Abruf-Nr. 010402; FG Nürnberg 9.11.00, IV 84/00, Rev. BFH II R 3/01, DStRE 01, 150, Abruf-Nr. 010403). |
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