01.04.1999 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht
Anfechtung von Verfügungen eines Ehegatten-Testaments nach dem 1. Erbfall
| Der überlebende Ehegatte, der eine neue Ehe eingeht, ist berechtigt, binnen Jahresfrist nach der Eheschließung wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament anzufechten. |
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