01.10.1999 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht
Auskunft für den Pflichtteilsberechtigten
| Eine privatschriftliche Auskunftserteilung steht der Durchsetzung des qualifizierten Auskunftsbegehrens nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB grundsätzlich nicht entgegen. |
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