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  • 01.08.1996 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Frankfurt

    Bei Widerruf eines widerrufenden Testaments lebt die Altfassung wieder auf

    | Vom Erbfall bis zu dieser Entscheidung sind 25 Jahre vergangen; aber gemach, auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Reichskammergericht in Wetzlar brauchte für die Regelung von Erbstreitigkeiten manchmal 120 Jahre, vielleicht lag es ja am Referendar Goethe, der sich mehr mit Werther's Leiden beschäftigt hatte. |