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  • 01.07.1999 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht

    Herausgabeanspruch des Miterben bei gemischter Schenkung durch Erblasser

    | Die Erblasserin hatte ihrem Bruder B. ein Erbbaurechts-Anwesen gegen Barzahlung von 110.000 DM und die Verpflichtung zur „Wartung und Pflege” übertragen, solange sie das Haus noch bewohnte und nicht in ein Altersheim zog. Der miterbende Kläger verlangte von B. die Herausgabe des Objekts, die Zustimmung zur Löschung seiner Eintragung im Erbbaugrundbuch bzw. die Auflassung an die Erbengemeinschaft in bezug auf das Erbbaurecht. Zur Begründung trug er vor, daß es sich bei dem „Kaufvertrag“ um eine beeinträchtigende Schenkung der Erblasserin i.S. des § 2287 BGB gehandelt hat. |