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  • 01.08.1995 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht München

    Versicherungssumme als Verschaffungsvermächtnis

    | Auch bei einem Irrtum über die Rechtslage kann ein Verschaffungsvermächtnis gegeben sein. Das OLG qualifizierte daher die entsprechende Passage des geradezu klassischen Laientestaments gleichwohl als Ver-schaffungsvermächtnis, wobei es darauf abstellte, was der Erblasser wirklich gewollt habe und nicht etwa auf seine rechtlichen Kenntnisse. Bei einer sachgerechten Beratung sollte ein solcher Widerstreit zwischen Bezugsberechtigung und testamentarischer Verfügung gar nicht erst entstehen. |