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  • 01.10.1999 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht

    Nachweis der Vertragserbenstellungim Grundbuchverfahren

    | Mit notariellem Erbvertrag hatten sich Herr S. und Frau A. gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. In einem von beiden unterzeichneten Schriftstück erklärten sie später diesen Erbvertrag unter Hinweis auf jeweils gesondert erstellte und bei der Bank verwahrte privatschrift­liche Testamente für ungültig. Nach dem Tode des S. wollte A. infolge der Regelungen des Erbvertrags dennoch als Eigentümerin eines zum Nachlaß des S. gehörenden Grundstücks im Grundbuch eingetragen werden. |