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  • 01.05.1997 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht

    Pflichtteilsentziehung muß eindeutig sein

    | Eine Pflichtteilsentziehung muß nicht ausdrücklich erklärt werden, sofern sich aus der letztwilligen Verfügung eindeutig ergibt, daß der Betroffene nicht nur enterbt werden, sondern auch kein Pflichtteil erhalten soll. |