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  • 01.03.1998 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht

    Pflichtteilsergänzung - Schenkungsvollzug

    | Eine Schenkung ist im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsrechts dann vollzogen, wenn der Erblasser einen Zustand schafft, dessen Folgen zehn Jahre lang auch für ihn selbst gelten. |