01.03.1999 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht
Testamentsauslegung bei alternativer Erbeinsetzung
| Bezeichnet ein Erblasser in seinem Testament zwei Personen wahlweise als seine Erben, ohne einen Dritten zu bestimmen, der diese Wahl treffen soll, ist die Erbeinsetzung nicht ohne weiteres unwirksam. Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, daß der Erblasser subjektiv eine feste Vorstellung über das Alternativverhältnis hatte, die er nur unvollständig zum Ausdruck gebracht hat. |
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