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  • 01.01.1998 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht

    Vorausvermächtnis ist von der Erbenstellung unabhängig

    | Ein im Erbvertrag zugedachtes Vorausvermächtnis bleibt auch dann wirksam, wenn der Vermächtnisnehmer nicht Erbe wird. Das Vermächtnis erlischt nicht dadurch, daß der Beschwerte das mit einem Wohnrecht- und Nießbrauchsvermächtnis belastete Objekt unentgeltlich auf einen Dritten überträgt, der nach seinem Tod Alleinerbe wird. |