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  • 01.01.1998 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht

    Was bedeutet “gleichzeitig versterben” im Ehegattentestament?

    | Die testamentarische Bestimmung “Für den Fall, daß wir Eheleute gleichzeitig sterben ...” gilt nach dem üblichen Sprachgebrauch nicht nur für den Fall des sekundengleichen Todes beider Eheleute - so etwa bei einem Flugzeugabsturz. Die Formel greift auch für den Tod beider Eheleute durch “dasselbe Ereignis” oder “innerhalb einer kurzen Zeitspanne”. Ein zeitlicher Abstand von fast eineinhalb Jahren wird davon jedoch nicht erfaßt. |