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  • 01.09.1997 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht

    Zur Erstattung von finanziellen Vorleistungen des Betreuers

    | Ein Betreuter ist nicht mittellos, wenn ihm die Hälfte einer fremdgenutzten Eigentumswohnung gehört. Er - und nicht das Sozialamt - muß daher finanzielle Vorleistungen seines Betreuers erstatten. |