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  • 01.02.1996 · Fachbeitrag · OLG München

    Beeinträchtigende Schenkungen des Erblassers bei Erbvertrag

    | Der Erbvertrag ist eine sichere Garantie dafür, daß man beim Tod des Vertragspartners an dessen Geld kommt. So meinen die meisten nicht juristisch vorgebildeten Bürger. Es ist im Grundsatz sogar richtig, jedenfalls dann, wenn noch Geld da ist. Im Erbvertrag wird nämlich nur versprochen, wer Erbe sein soll; nicht, was im Zeitpunkt des Erbfalls alles noch vorhanden ist. Tatsächlich kann der spätere Erblasser zu Lebzeiten so gut wie alles mit seinem Vermögen machen, wozu er Lust hat und notfalls auch mit Schweinehälften spekulieren, um möglichst schnell sein Geld zu verlieren. Nur eines darf er nicht: den Vertragserben absichtlich dadurch schädigen, daß er sein Vermögen verschenkt; eine hinterlistige Form der Umgehung des Erbvertrages, die meistens dann aktuell wird, wenn im hohen Alter noch ein "Lebensgefährte" gefunden wird. |