01.09.2001 · Fachbeitrag · Pflegekosten
Rückforderung bei Notbedarf
| Aufwendungen eines mit einem vermieteten Grundstück Beschenkten, die auf Grund eines Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Notbedarfs gemäß § 528 Abs. 1 BGB geleistet werden, sind weder als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG noch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 EStG abziehbar (BFH 19.12.00, IX R 13/97, BStBl II 01, 342). (Abruf-Nr. 010328) |
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