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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · Pflichtteil

    Grundstückübertragung an Erfüllungs Statt

    | Es ist für die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 2 GrEStG unerheblich, ob ein Pflichtteilsberechtigter ein Grundstück an Erfüllungs Statt für seinen geltend gemachten Pflichtteilsanspruch (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) oder als Abfindung für den Verzicht auf den nicht geltend gemachten Anspruch (§ 3 Abs. 4 Nr. 2 ErbStG) erhält (FG Düsseldorf, 21.3.00, 3 K 6826/96 GE, Rev. BFH II R 11/01, n.v.). (Abruf-Nr. 010920) |