01.09.2003 · Fachbeitrag · Pflichtteil
Verweisung auf den Pflichtteil oder Pflichtteilsvermächtnis?
| Verweist der Erblasser einen Pflichtteilsberechtigten in einer letztwilligen Verfügung auf den Pflichtteil, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob es sich hierbei um einen - rein deklaratorischen - Hinweis auf die Gesetzeslage handelt oder ob die Zuwendung eines Vermächtnisses in Höhe des Pflichtteils beabsichtigt ist (OLG Nürnberg 21.05.01, 5 U 1132/01, rkr., OLGR 03, 238). (Abruf-Nr. 031761) |
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