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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Pflichtteilsentziehung

    Anfechtung der Pflichtteilsentziehung zu Lebzeiten des Erblassers

    | Ein Pflichtteilsberechtigter kann bereits zu Lebzeiten des Erblassers ein rechtliches Interesse an der Feststellung haben, dass die in einer letztwilligen Verfügung des Erblassers unter Bezug auf bestimmte Vorfälle angeordnete Entziehung des Pflichtteils unwirksam ist (BGH 10.3.04, IV ZR 123/03, Abruf-Nr. 041226). |