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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Pflichtteilsergänzung

    Pflichtteilsergänzungsansprüche mindern den Erwerb einer Schenkung

    | Zahlungen des Beschenkten gemäß § 2329 Abs. 2 BGB zur Abwendung des Herausgabeanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten nach § 2329 Abs. 1 BGB führen nicht gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG zum Erlöschen der Erbschaftsteuer. Sie sind jedoch gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 i. V. m. § 1 Abs. 2 ErbStG bei der Besteuerung der Schenkung erwerbsmindernd zu berücksichtigen (BFH 8.10.03, II R 46/01, Abruf-Nr. 040337). |