01.01.2002 · Fachbeitrag · Privates Veräußerungsgeschäft
Auch bei Scheidungsvereinbarungen?
| Die Grundsätze des Fremdvergleichs rechtfertigen es nicht, an Stelle der im Vertrag tatsächlich vereinbarten Leistung der Besteuerung eine höhere Gegenleistung unter Hinweis darauf zu Grunde zu legen, dass eine solche unter fremden Dritten gefordert (und erbracht) worden wäre (BFH 31.5.01, IX R 78/98, BFH/NV 01, 1333). (Abruf-Nr. 011076) |
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