01.01.2001 · Fachbeitrag · Rechtsberatungsgesetz
Was darf ein „Genealoge“?
| Frage: Ein auf „Internationale Erbenermittlung und Bearbeitung von Nachlasssachen“ spezialisiertes Unternehmen (Erbenermittler = Genealoge) hatte die Mandantin als Erbin aufgespürt und ihr den Entwurf einer Honorarvereinbarung nebst Vollmacht zugesandt. Die Vollmacht sah eine Ermächtigung vor, |
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