Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Rechtsberatungsgesetz

    Was darf ein „Genealoge“?

    | Frage: Ein auf „Internationale Erbenermittlung und Bearbeitung von Nachlasssachen“ spezialisiertes Unternehmen (Erbenermittler = Genealoge) hatte die Mandantin als Erbin aufgespürt und ihr den Entwurf einer Honorarvereinbarung nebst Vollmacht zugesandt. Die Vollmacht sah eine Ermächtigung vor, |