01.11.2007 | Reform des ErbStG
Hinweise zu den Eckpunkten der Reform
Die Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe hat eine Einigung über die Eckpunkte eines neuen Erbschaftsteuerrechts erzielt. Die erzielten Ergebnisse werden nun dem Koalitionsausschuss vorgestellt und anschließend Gegenstand der konkreten Gesetzgebung der Bundesregierung. Ein Referentenentwurf soll noch im November vorgelegt und der Kabinettsbeschluss noch im Dezember 2007 erfolgen. Der Gesetzgeber wird somit die ErbSt aufgrund der Entscheidung des BVerfG nicht – wie jetzt in Österreich – auslaufen lassen, sondern eine Erbschaftsteuerreform auf zwei Ebenen, nämlich
- auf der Ebene der Bewertung einzelner Vermögenswerte sowie
- auf der Ebene der erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen
durchführen. Es ist davon auszugehen, dass im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen vorgenommen werden, allerdings dürfte die Grundkonzeption, die im Folgenden vorgestellt wird, wohl beibehalten werden.
1. Inkrafttreten
Das neue Recht soll ab Verkündung im 1. Halbjahr 2008 in Kraft treten und soll ab diesem Stichtag anzuwenden sein. Eine rückwirkend belastende Änderung soll es nicht geben.
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