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  • 01.11.2007 | Reform des ErbStG

    Hinweise zu den Eckpunkten der Reform

    von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster

    Die Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe hat eine Einigung über die Eckpunkte eines neuen Erbschaftsteuerrechts erzielt. Die erzielten Ergebnisse werden nun dem Koalitionsausschuss vorgestellt und anschließend Gegenstand der konkreten Gesetzgebung der Bundesregierung. Ein Referentenentwurf soll noch im November vorgelegt und der Kabinettsbeschluss noch im Dezember 2007 erfolgen. Der Gesetzgeber wird somit die ErbSt aufgrund der Entscheidung des BVerfG nicht – wie jetzt in Österreich – auslaufen lassen, sondern eine Erbschaftsteuerreform auf zwei Ebenen, nämlich  

    • auf der Ebene der Bewertung einzelner Vermögenswerte sowie
    • auf der Ebene der erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen

     

    durchführen. Es ist davon auszugehen, dass im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen vorgenommen werden, allerdings dürfte die Grundkonzeption, die im Folgenden vorgestellt wird, wohl beibehalten werden.  

     

    1. Inkrafttreten

    Das neue Recht soll ab Verkündung im 1. Halbjahr 2008 in Kraft treten und soll ab diesem Stichtag anzuwenden sein. Eine rückwirkend belastende Änderung soll es nicht geben.