01.01.2005 | Rentenerlass III
Die Übertragung von ertraglosem Vermögen
Der BMF hat mit Schreiben vom 16.9.04 (BStBl I, 922, Abruf-Nr. 042790) die steuerliche Behandlung von Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen neu geregelt. Danach sind wiederkehrende Leistungen als Sonderausgaben unter den Voraussetzungen abziehbar, dass
- sie nicht Teil eines Veräußerungsgeschäfts sind,
- Versorgungscharakter haben,
- an bestimmte Personen des Generationen-Nachfolgeverbundes gezahlt werden,
- eine existenzsichernde und ausreichend ertragbringende Wirtschaftseinheit übertragen wird und
- der Vertrag tatsächlich durchgeführt wird.
Im Folgenden werden die – unter dem Gesichtspunkt einer existenzsichernden und ausreichend ertragbringenden Wirtschaftseinheit – nicht unproblematische Übertragung von ertraglosem Vermögen (z.B. Kunstgegenstände, unbebaute Grundstücke etc., vgl. Fall 1) und die Übertragung eines vom Vermögensübernehmer zu nutzenden Wohnobjekts (Fall 2) vorgestellt.
Fall 1: Übertragung eines Kunstgegenstandes |
Vater V überträgt seinem Sohn S am 1.12.04 ein wertvolles Gemälde. Im Übergabevertrag war vereinbart, dass S das Gemälde veräußert, von dem Erlös ein Mietwohngrundstück kauft und V monatlich bis zu seinem Tod 1.500 EUR zahlt. S veräußerte das Gemälde am 1.1.05 und legte den Erlös i.H. von 1 Mio. EUR zunächst in festfestverzinslichen Wertpapieren an. Der Zinssatz beträgt 4 Prozent. Zum 1.1.06 kauft er für 600.000 EUR ein Mietwohngrundstück, mit dem er jährlich voraussichtlich ca. 30.000 EUR Gewinn macht. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig