01.07.2001 · Fachbeitrag · Rückabwicklung
Wegfall der Geschäftsgrundlage
| Hat sich der Schenker zur Übernahme der Schenkungsteuer verpflichtet und liegt diese dann weit außerhalb seiner Erwartungen, so kann dies ein Rückforderungsrecht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage begründen. Die Schenkungsteuer entfällt gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit der Rückgabe des Schenkungsgegenstandes (FG Rheinland-Pfalz 23.3.01, 4 K 2805/99, n.v.). (Abruf-Nr. 010767) |
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