01.02.2007 | Rückübertragung
Wenn Mutters Anteil auf den Vater zurückfällt
Die in Gütergemeinschaft lebenden Eltern hatten ihrer Tochter ein Grundstück überlassen. Durch den Tod der Tochter fiel der Grundbesitz auf den Vater zurück. Der Hälfteanteil, den die vorverstorbene Mutter der Tochter übertragen hat, ist nicht nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG von der ErbSt befreit (FG München 21.6.06, 4 K 2156/05, Abruf-Nr. 070223). |
Entscheidungsgründe
Das FA gewährte die Steuerbefreiung nur zu 50 Prozent, nicht jedoch hinsichtlich der Hälfte, die die T von der M erhalten hatte, denn nach § 2054 Abs. 1 S. 1 BGB gelten Zuwendungen aus dem Gesamtgut der Gütergemeinschaft als von jedem Ehegatten zur Hälfte gemacht.
Praxishinweis
Auch die Vereinbarung einer Gütergemeinschaft nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG oder die Überführung von Vorbehaltsgut eines Ehegatten in das gemeinschaftliche Vermögen sind eine freigebige Zuwendungen.(GG)
Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 42 | ID 86565