01.02.2004 · Fachbeitrag · Sachleistungsanspruch
Anwendung des Grundbesitzwerts erst bei Erwerb des Vollrechts
| Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass ein auf Grund Erbanfalls in Bezug auf eine Eigentumswohnung erworbener Sachleistungsanspruch mit dem gemeinen Wert und nicht mit dem Grundbesitzwert zu bewerten ist (BFH 17.7.03, II B 20/03, Abruf-Nr. 032046). |
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