01.08.2002 · Fachbeitrag · Schenkung
Rückgewähr durch Darlehen im Rahmen eines Gesamtplans
| Soll ein aus dem Betriebsvermögen „geschenkter“ Betrag nach dem Gesamtplan der Beteiligten als Darlehen zurückgewährt werden, sind die vom „Schenker“ gezahlten Darlehenszinsen keine Betriebsausgaben. Liegt ein solcher anhand von Indizien festzustellender Gesamtplan vor, ist es ohne Bedeutung, ob der Darlehensvertrag und seine Durchführung in allen Punkten der zwischen Fremden üblichen Gestaltung entsprechen (BFH 22.1.02, VIII R 46/00, DStR 02, 716) (Abruf-Nr. 020473) |
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