01.11.2001 · Fachbeitrag · Sonderausgabenabzug
Wiederkehrende Leistungen gegen Erb- und Pflichtteilsverzicht
| Verzichtet ein Erbe gegen wiederkehrende Leistungen auf seinen künftigen Erb- und Pflichtteil, so stellen diese beim Geber wegen ihres Abfindungscharakters keine Versorgungsleistungen und damit keine dauernde Last dar. Unerheblich ist, ob statt eines Einmalbetrages der Höhe nach begrenzte wiederkehrende Leistungen oder wertmäßig der Höhe nach bestimmbare lebenslängliche Leistungen zu erbringen sind (FG Münster 26.3.01, 4 K 6429/99, Rev. BFH X R 39/1, EFG 01, 1034). (Abruf-Nr. 011300) |
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