01.08.2006 | Sonderbetriebsvermögen
Isolierte Übertragung des SBV nicht begünstigt
Die isolierte Übertragung von SBV ist nicht nach § 13a ErbStG begünstigt (BFH 12.1.06, II B 104/05, NV, Abruf-Nr. 061650). |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Der Kläger und seine Stiefmutter (S) waren an einer OHG und als Kommanditisten an einer KG beteiligt. S übertrug diese Beteiligungen unentgeltlich auf ihren Sohn. Ausgenommen von der Übertragung waren die „gesamten Gesellschafterdarlehen“ (Kapitalkonto II) der S bei der OHG und der KG, die sie unentgeltlich auf den Kläger übertrug. Das FA und das FG versagten hierfür die Begünstigung nach § 13a ErbStG.
Entscheidungsgründe
Die NZB ist unbegründet. Der Freibetrag und der verminderte Wertansatz (§ 13a Abs. 1und 2 ErbStG) gelten nach § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG für inländisches Betriebsvermögen (§ 12 Abs. 5 ErbStG) beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils an einer Gesellschaft i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 EStG. Die isolierte Übertragung von SBV auf einen anderen Gesellschafter derselben Personengesellschaft ist danach nicht begünstigt (BFH/NV 06, 305). Eine solche Übertragung wirkt sich auf die Möglichkeit des Erwerbers, gesellschaftsrechtlichen Einfluss auf die Unternehmensführung zu nehmen, nicht aus. Das ist entscheidend (BFH 20.3.02,ErbBstg 02, 214).
Praxishinweis
Der Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter aus dem SBV des Gesellschafters einer Personengesellschaft ist nur begünstigt, wenn er unmittelbar mit dem Erwerb einer Beteiligung hieran verbunden ist. Sollen vorwiegend Wirtschaftsgüter des SBV übertragen werden, kommt die Begünstigung in Betracht, wenn ein Teil einer Mitunternehmerbeteiligung mit einem größeren Teil des SBV übertragen wird (disquotale Übertragung). (GG)
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