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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Steueramnestie

    Bemessungsgrundlage für die strafbefreiende Erklärung aus der Sicht der Finanzverwaltung

    | Die Finanzverwaltung hat in einem umfangreichen Merkblatt zur Anwendung des Gesetzes über die strafbefreiende Erklärung (StraBEG) Stellung genommen (BMF 3.2.04, IV A 4 - S 1928 - 18/04, Abruf-Nr. 040342). Nachfolgend sind die wichtigsten Einzelheiten zur Ermittlung der Teilbemessungsgrundlagen für die Steueramnestie dargestellt. |