01.09.2003 · Fachbeitrag · Steueramnestie
Verheimlichtes Vermögen im Erbfall
| Die Bundesregierung hat am 18.6.03 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit auf den Weg gebracht (Abruf-Nr. 031573). Danach soll derjenige, der in der Vergangenheit Steuern verkürzt hat, durch Abgabe einer strafbefreienden Erklärung und Entrichtung einer pauschalen, als Einkommensteuer geltenden Abgabe Strafbefreiung oder Befreiung von Geldbußen erlangen können. Im Steueramnestiegesetz soll darüber hinaus die Möglichkeit der Überprüfung von Angaben des Steuerpflichtigen, insbesondere zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen, aus der Sicht der FinVerw verbessert werden. Dazu soll das FA über das Bundesamt für Finanzen unter Rückgriff auf die nach dem Kreditwesengesetz zu führenden Dateien über Konto oder Depotverbindungen s„einzelfallbezogen und zielgerecht“ ermitteln können, bei welchen Kreditinstituten der Steuerpflichtige ein Konto oder Depot unterhält. |
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