01.07.1994 · Fachbeitrag · Steuerberatung
Systemwidrige Doppelbesteuerung bei Erbfällen und Schenkungen erkennen und vermeiden: eine Herausforderung für den Berater
| Wenn durch Erbfall oder Schenkung Vermögen und Einkünfte einer anderen Person zufließen, besteht im Zeitpunkt des Übergangs die Gefahr, daß über das Zusammentreffen der Erbschaftsteuer mit laufenden Steuern systemwidrige Doppelbesteuerungstatbestände entstehen. Diese zu erkennen und zu vermeiden ist eine besondere Herausforderung für den Berater. Probleme ergeben sich im Nebeneinander der Erbschaftsteuer und der Vermögensteuer, der Grunderwerbsteuer und der Einkommensteuer. In einem wichtigen neuen Urteil hat sich der Bundesfinanzhof mit dieser Frage befaßt. Wir nehmen dies zum Anlaß, nachstehend die Problemkreise darzustellen, auf die Sie achten müssen. |
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