01.02.2002 · Fachbeitrag · Steuerentstehung
„Betagter“ Lebensversicherungsanspruch
| Ein im zivilrechtlichen Sinn betagter Lebensversicherungsanspruch ist auch als betagter Anspruch i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG anzusehen (FG Sachsen-Anhalt 2.5.01, 2 K 444/99, Rev. BFH II R 58/01, EFG 01, 1509). (Abruf-Nr. 020094) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig