01.05.2002 · Fachbeitrag · Steuerpflicht
Leistungsbezug aus einer befreienden Lebensversicherung
| Der Leistungsbezug aus einer vom Erblasser zur Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der Erbschaftsteuer. Die familienrechtliche Pflicht des Erblassers, für die Alterssicherung des überlebenden Ehegatten zu sorgen, schließt die Unentgeltlichkeit der Zuwendung im Valutaverhältnis zu diesem nicht aus (BFH 24.10.01, II R 10/00, BFH/NV 02, 451). (Abruf-Nr. 020227) |
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