01.03.1998 · Fachbeitrag · Steuerwert der Beteiligung
Die Aufteilung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften
| Bislang hatte die Finanzverwaltung in den Abschnitten 32 und 33 VStR geregelt, nach welchen Verfahren der Einheitswert des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft auf die einzelnen Gesellschafter aufzuteilen ist. Durch des JStG 1997 wurde nun in § 97 Abs. 1 a BewG ein Aufteilungsverfahren mit Wirkung vom 1. Januar 1997 gesetzlich geregelt. Über § 12 Abs. 5 ErbStG findet die neue Aufteilung auch für die Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer zwingend Anwendung, weil beim Tod eines Gesellschafters das Betriebsvermögen zum Todeszeitpunkt bewertet werden muß. Hier gilt die Neuregelung bereits seit dem 1. Januar 1996 (§ 152 JStG 1997). |
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